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Jeder Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in seinem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört, im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, auch die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen.

Völlig unerheblich dabei ist, ob die Fahrzeuge als Pool- oder Servicefahrzeuge ausschließlich dienstlich eingesetzt werden oder ob es sich um individuell zugewiesene Dienstwagen handelt, für die auch die Privatnutzung gestattet ist.

 

Hierfür sind die im Gesetz verankerten Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorgesehen. Damit weisen Verantwortliche die Betriebssicherheit ihrer Flotte an und sichern sich rechtlich ab. Dabei geht es bei den Unfallverhütungsvorschriften weniger um die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeuge, sondern vielmehr um den Arbeitsschutz der Mitarbeiter und die Betriebssicherheit.

 

 

Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle?

 

Bei der Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) handelt es sich um eine gesetzliche Prüfung für dienstlich und privat genutzte Firmenwagen. Alle Firmen mit einem Fuhrpark sind neben einer Führerscheinkontrolle und einer Fahrerunterweisung dazu verpflichtet, die UVV regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durchzuführen.

Die Anforderungen an die Betriebssicherheit von Fahrzeugen sind in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft BGV „Fahrzeuge“ (BGV D 29) definiert und für alle Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen bindend. Der Unternehmer hat gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen, § 57 Abs. 1 der BGV D 29. Dabei wird die Verkehrssicherheit ebenso geprüft wie die Arbeitssicherheit.

 

 

Was beinhaltet die UVV?

 

Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV wird sowohl der verkehrssichere als auch der arbeitssichere Zustand des Fahrzeuges untersucht. Dabei werden die dienstlich genutzten Firmenwagen genau unter die Lupen genommen und der Zustand im Anschluss anhand einer Prüflisteliste schriftlich dokumentiert.

 

Schwerpunkte der UVV-Prüfung nach BGV D 29 ist die Prüfung auf Verkehrssicherheit sowie Kontrolle von:

  • Beweglichen An- und Aufbauteilen (z. B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)

  • Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne, Regale, Schränke)

  • Anhängerkupplung

  • Haltegriffe

  • Warnwesten

  • Warndreieck

  • Verbandkasten

  • Betriebsanleitung

  • Betriebsanweisung

 

 

Ist die UVV Pflicht?

 

Ja, die Unfallverhütungsvorschrift ist im § 57 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 geregelt und besagt, dass alle Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge „bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.“

Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich niederzulegen und müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wer die Prüfung nicht zeitgerecht oder gar nicht durchführt, riskiert ein Bußgeld.

 

 

Wie hoch sind die drohenden Bußgelder?

 

Wird die vorgeschriebene jährliche UVV-Prüfung nicht vorgenommen, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs.1 Nr.1 SGB VII i. V. m. § 58 DGUV Vorschrift 70 dar, so dass bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehung ein Bußgeld hier durchaus auch den Fuhrparkleiter treffen kann. Nach § 209 Abs.3 SGB VII kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausreichend für den Bußgeldtatbestand ist insoweit das Zuwiderhandeln gegen eine Unfallverhütungsvorschrift. Besondere Vorsicht ist also geboten, wenn man im Fuhrpark die vorgeschriebene Hauptuntersuchung alle zwei Jahre durchführt - hier darf dann die jährliche UVV-Prüfung nicht vergessen werden!

 

 

Wer ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift verantwortlich?

 

Die Verantwortung für die Einhaltung der Fahrzeugprüfung nach UVV trägt der Fahrzeughalter, der Arbeitgeber bzw. das Fuhrparkmanagement des Unternehmens.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen UVV, HU und Inspektion?

 

Während sich die UVV speziell an das Fuhrparkmanagement richtet und sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit untersucht, bezieht sich die Hauptuntersuchung auf alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge und ausschließlich auf die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.

Die Inspektion dagegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Vorgabe der Hersteller, um die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten und Garantieansprüche zu erhalten.

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